Aushub
Ein Aushub ist erforderlich, wenn der Pool ganz oder teilweise eingelassen werden soll. Der Aufwand hängt ab von der Bodenbeschaffenheit (leichter oder steiniger Boden) und dem dafür verwendeten Werkzeug. Es empfiehlt sich, einen Bauunternehmer zu beauftragen oder -wenn man es selbst macht- einen Minibagger auszuleihen, falls der Pool größer sein sollte. Bei kleineren Pools könnte Schaufel und Spaten ausreichen. Die Baugrube soll natürlich etwas größer sein als der Pool selbst. Die ausgehobene Erde wird i.d. R. zunächst zwischengelagert.
Laut § 202 BauGB ist der Mutterboden (Humusschicht), der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen. Deshalb ist die ausgehobene Erde, welche als Mutterboden gilt, wiederzuverwenden. Ansonsten kann der Aushub entsorgt werden, insofern er nicht verunreinigt ist. Über die entsprechenden Bestimmungen informiert der Entsorgungsunternehmer.